§ 14 Abs 1 PG (Witwen- und Witwerversorgungsgenuss, Voraussetzungen für das Entstehen des Anspruches dem Grunde nach)
§ 33 Abs 1 PG idF BGBl I 1999/127 (monatlich wiederkehrende Geldleistungen, Voraussetzungen für den einzelnen Anspruch, Abstellen auf Verhältnisse am Fälligkeitstag)