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VwGH 11. 12. 2003, 2003/07/0079 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2005/292ZfV 2005, 215 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 53 Abs 3 Bgld Flurverfassungs-Landesgesetz idF LGBl 1970/40 (Aufsicht über die Agrargemeinschaften; Agrargemeinschaft entscheidet über Streitigkeiten, die zwischen der Agrargemeinschaft und ihren Mitgliedern oder zwischen den Mitgliedern untereinander aus dem Mitgliedschaftsverhältnis entstehen; Rechte und Pflichten aus dem Mitgliedschaftsverhältnis zu einer Agrargemeinschaft sind öffentlich-rechtlicher Natur; keine Heranziehung der Verjährungsbestimmungen des ABGB)

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