§ 4 Abs 1 Z 2 Bgld KanalanschlussG (Anschlusspflicht, Ausnahmen; Einleitung der Abwässer schon vor Beginn der Errichtung der öffentlichen Kanalisationsanlage in eine wasserrechtlich bewilligte nicht öffentliche Kanalanlage; Erfordernis der wasserrrechtlichen Bewilligung nur bei bewilligungspflichtiger Anlage)
VwGH 16.09.2003, 2003/05/0036