§ 4 Z 29 Stmk BauG (Gebäudefront, Begriff; Außenwandfläche eines Gebäudes ohne vorspringende Bauteile)
§ 13 Abs 2 Stmk BauG (Abstände, Grenzabstand; Gebäudefront, die nicht unmittelbar an einer Nachbargrenze; Entfernung in Meter Anzahl der Geschoße vermehrt um 2)