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VwGH 29. 1. 2004, 2003/07/0121 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2005/277ZfV 2005, 209 Heft 2 v. 4.5.2005

§ 15 Abs 3 AWG 2002 idF BGBl I 2002/102 (Verbot Abfälle außerhalb von hierfür genehmigten Anlagen oder für die Sammlung oder Behandlung vorgesehenen geeigneten Orten zu sammeln, zu lagern oder zu behandeln; hier: Verwendung von mit Kreosot behandelten Eisenbahnschwellen zur Errichtung einer Krainerwand)

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