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VwGH 16. 10. 2003, 2003/07/0061 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2005/9ZfV 2005, 35 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 42 Abs 4 AWG 1990 (keine Anwendung des AWG hinsichtlich der §§ 18 und 32 auf Waldflächen, die dem Forstgesetz unterliegen; für die Waldeigenschaft ist Zuordnung der Fläche im Grundsteuer- und Grenzkataster bedeutungslos; ebenso die im Grundbuch ausgewiesene Benützungsart)

§ 32 AWG 1990 (Behandlungsauftrag)

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