§ 42 Abs 4 AWG 1990 (keine Anwendung des AWG hinsichtlich der §§ 18 und 32 auf Waldflächen, die dem Forstgesetz unterliegen; für die Waldeigenschaft ist Zuordnung der Fläche im Grundsteuer- und Grenzkataster bedeutungslos; ebenso die im Grundbuch ausgewiesene Benützungsart)
§ 32 AWG 1990 (Behandlungsauftrag)