§ 1 Abs 3 Nö LG betreffend landwirtschaftliche Kulturflächen 1977, LGBl 6145-2 (Teilung von Grundstücken mit landwirtschaftlicher Nutzung; bewilligungspflichtig, wenn Teilfläche von weniger als 1 ha entsteht)
§ 2 Abs 3 Nö LG betreffend landwirtschaftliche Kulturflächen 1977, LGBl 6145-2 (Versagung der Teilungsbewilligung, wenn sie dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung einer gesunden und leistungsfähigen Landwirtschaft widerspricht)