§ 3a Abs 2 Tir KAG idF LGBl 2001/114 (Bewilligung für die Errichtung einer Krankenanstalt; Voraussetzungen; Bedarfsprüfung; Anfahrtszeit länger als 60 Minuten ist im Hinblick auf die Seltenheit der Inanspruchnahme von Magnetresonanz-Untersuchungen nicht unzumutbar; im Österreichischen Großgeräteplan 2001 genannter Planungsrichtwert von 60 Minuten für die Erreichbarkeit von Magnetresonanz-Tomographen ist keine taugliche Grundlage für die Annahme eines Bedarfes für die Errichtung eines Ambulatoriums in Entfernung von rund 30 km von den Betreibern von Magnetresonanz-Tomographen mit Kassenvertrag)