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VwGH 4. 9. 2003, 2003/17/0214 (JUSTIZVERWALTUNG)

JudikaturJUSTIZVERWALTUNGZfV 2005/87ZfV 2005, 69 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 1 Z 5 GEG (von Amts wegen einzubringende Kosten in bürgerlichen Rechtssachen, die aus Amtsgeldern berichtigt wurden und von einer Partei zu ersetzen sind; beispielsweise Aufzählung; Versichertengebühr im Sinne des § 79 ASGG nicht aufgezählt, auch sonst besteht keine gesetzliche Bestimmung über die Kostenersatzpflicht einer Partei gegenüber dem Bund, keine Einbringung der Versichertengebühr nach § 79 ASGG bei der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds Service GmbH)

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