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VwGH 19. 11. 2003, 2003/04/0162 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2005/73ZfV 2005, 65 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 339 Abs 2 GewO 1994 (Anmeldungsverfahren, Anmeldung, inhaltliche Voraussetzungen; ua genaue Bezeichnung des Gewerbes; „Halten von erlaubten Kartenspielen, bei denen der Spielerfolg nicht ausschließlich oder überwiegend vom Zufall abhängig ist, ohne Bankhalter, sowie die Durchführung von erlaubten Geschicklichkeits- und Beobachtungsspielen“; deutliche Erkennbarkeit der Art der Tätigkeit, keine)

VwGH 19.11.2003, 2003/04/0162

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