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VwGH 5. 11. 2003, 2003/17/0212 (GELD-, KREDIT-, BÖRSE-, BANKWESEN)

JudikaturGELD-, KREDIT-, BÖRSE-, BANKWESENZfV 2005/70ZfV 2005, 63 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 13 Z 2 WAG (Bemühung um Vermeidung von Interessenkonflikten)

§§ 14 ff WAG (Verhaltensregeln)

§ 16 Z 2 WAG (Organisationspflichten, Minimierung von Interessenkonflikten zwischen Finanzdienstleistern und ihren Kunden oder zwischen Kunden; organisatorisch-räumliche Trennung für den Börsenhandel, für den außerbörslichen Handel; Trennung des Kunden- und des Eigenhandels ungeachtet des aktienrechtlichen Vieraugenprinzips; wirtschaftliche Zumutbarkeit wirksamer Trennungsmaßnahmen)

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