§ 36 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot; unbefristetes; Verhängung erst durch Berufungsinstanz; kein Verbot der „reformatio in peius“; Begehung einschlägiger strafbarer Handlungen während des Berufungsverfahrens)
VwGH 25.09.2003, 99/18/0254
Während die erstinstanzliche Beh gegen den Bf ein auf zehn Jahre befristetes Aufenthaltsverbot erlassen hat, sprach die bel Beh im Rahmen des Berufungsverfahrens aus, dass das Aufenthaltsverbot unbefristet erlassen werde. Auf ein Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbots ist das AVG anzuwenden, das eine dem § 51 Abs 6 VStG vergleichbare Best nicht enthält. Im Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbots besteht sohin kein Verbot der reformatio in peius, dh, dass der B von der BerufungsBeh auch zum Nachteil des Berufungswerbers abgeändert werden kann (VwGH 01.03.2001, 98/18/0128).