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„Kernaufgaben des Staates“: Rechtsfortbildung oder Rechtskreation? ZfVB 2005/244

AbhandlungenBernhard RaschauerZfV 2005/3ZfV 2005, 18 Heft 1 v. 1.3.2005

Deskriptoren:

Austro Control; Energieregulierung; Kernaufgaben, staatliche; Staatsaufgaben; Normenkontrolle; Verfassungsgerichtsbarkeit; Wertpapieraufsicht; Zivildienst.

Eine Fata morgana beschäftigt die österreichische Verfassungsrechtsdogmatik: die Kernaufgaben des Staates. Wer eine solche Erscheinung gehabt hat, mag von epistemologischer Evidenz geprägt sein; das Problem einer Fata morgana besteht allerdings in der mangelnden intersubjektiven Verifizierbarkeit. Zuletzt hat der VfGH die gesetzliche Ermächtigung, Unternehmen mit bestimmten Aufgaben der Zivildienstverwaltung zu betrauen, als unzulässige „Ausgliederung einer Kernaufgabe“ für verfassungswidrig erklärt (VfGH 15.10.2004, G 36/04). Der Leser reibt sich verwundert die Augen und fragt sich, welche Textausgabe der Verfassung der VfGH seiner Prüfungstätigkeit zugrunde legt.

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