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VwGH 6. 11. 2003, 2003/07/0095 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2005/35ZfV 2005, 50 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 31 Abs 1 K-FLG 1979 (vorläufige Übernahme; Möglichkeit der Agrarbehörde nach Erlassung des Planes der gemeinsamen Anlagen und Maßnahmen und vor Rechtskraft des Zusammenlegungsplanes, unbeschadet des Berufungsrechtes gegen beide Bescheide, die vorläufige Grundabfindung unter bestimmten Voraussetzungen anzuordnen; keine Verknüpfung zwischen der vorläufigen Übernahme und dem Plan der gemeinsamen Anlagen und Maßnahmen)

VwGH 06.11.2003, 2003/07/0095

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