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VwGH 25. 11. 2003, 2002/11/0145-0147, 0150 (BERUFLICHE VERTRETUNG UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNG UND FREIE BERUFEZfV 2005/31ZfV 2005, 47 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 2 Abs 2 Tierärztegesetz idF BGBl I 2001/98 (Amtstierärzte sind die bei den Behörden der staatlichen Veterinärverwaltung hauptberuflich in einem Dienstverhältnis stehenden Tierärzte, die behördliche Aufgaben zu vollziehen haben; Auslegung des Begriffes „Behörden der staatlichen Veterinärverwaltung“; dazu zählen nur Bezirks-hauptmannschaften, Ämter der Landesregierung sowie das zuständige Bundesministerium; nicht aber die Organe der Gemeinde)

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