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VwGH 28. 10. 2003, 2001/11/0115 (BERUFLICHE VERTRETUNG UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNG UND FREIE BERUFEZfV 2005/28ZfV 2005, 45 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 67 Tierärztegesetz idF BGBl I 1998/30 (Ausschluss aus dem Fonds, wenn Mitglied trotz Mahnung mit seinen Beiträgen schuldhaft in Rückstand bleibt; kein Abwenden des Ausschlusses durch Bezahlung von Teilbeträgen)

§ 8 Satzung der Wohlfahrtseinrichtungen der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs vom 30. 4. 1988 (Ausschluss aus dem Fonds; kann nur nach erfolgloser Exekution gestellt werden)

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