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VfGH 22. 1. 2004, B 1129/03 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2005/231ZfV 2005, 137 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 20 Abs 2 VfGG (Verwaltungsakten, Vorlage durch die belangte Behörde; Akten werden zum Bestandteil des Aktes des Verfassungsgerichtshofes)

§ 20 Abs 3 VfGG (Akteneinsicht; kein Antragsrecht auf neuerliche Vorlage der Verwaltungsakten und Akteneinsicht nach Abschluss des Verfahrens und erfolgter Rückübermittlung der Akten)

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