§ 359b Abs 1 Z 2 GewO idF BGBl 1994/194 (gewerbliche Betriebsanlagen, vereinfachtes Genehmigungsverfahren; unter 300 m2 und 100 kW Anschlusswert, Prognose der Vermeidung von Gefährdungen und Beeinträchtigungen im Sinne des § 74 Abs 2 oder der Umwelt; Ausschluss der Parteistellung der Nachbarn unbedenklich, weil Einzelfallprüfung vorgesehen; Verwaltungsvereinfachung; Wieder-In-Kraft-Treten)