Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag; Legitimation keine, keine aktuelle Betroffenheit, wenn strittiger Betrag bereits bezahlt wurde und gerichtliche Rückforderung offen steht; Streitschlichtung vor der Energie-Control Kommission und danach gerichtlicher Rechtsweg, Zumutbarkeit; Beiträge eines Endverbrauchers zur Mittelaufbringung für Beihilfen anlässlich der Marktöffnung des Elektrizitätsmarktes nach der Stranded-Costs-Verordnung I und II)