Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation, keine; Antrag auf Rückstellung eines abgetretenen Grundstücksteiles möglich)
§ 58 Abs 2 Wr BauO (abgetretene Grundstücke, Antrag auf Rückstellung; auch für Rechtsnachfolger des Eigentümers, der die Grundstücke abgetreten)