§ 22 Nö ROG 1974 (Raumordnungsprogramm, Änderung, Voraussetzungen; Auswahl der für die Rückwidmung in Aussicht genommenen Grundstücke, sachliche Kriterien; Absicht der Verringerung eines Baulandüberhanges, für sich allein keine Rechtfertigung für Rückwidmung von Bauland)
VfGH 23.02.2004, V 117/03