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VwGH 16. 10. 2003, 2002/07/0169 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2005/200ZfV 2005, 120 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 32 Abs 1 WRG 1959 (Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar deren Beschaffenheit beeinträchtigen, sind nur nach wasserrechtlicher Bewilligung zulässig; Freilegung des Grundwasserkörpers durch Baggerungen; Größe der Grundwasserfreilegung, Ausmaß der Baggerung und Absicht der baldigen Wiederverfüllung sind nicht entscheidend; Bewilligung für Baggerungen im Grundwasserschwankungsbereich)

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