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VwGH 4. 9. 2003, 2003/21/0023 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2005/198ZfV 2005, 119 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 70 Abs 3 AVG (Wiederaufnahme; Abwarten der Sachentscheidung; Rechtsmittelzulässigkeit; Verbindung von Berufungen)

VwGH 04.09.2003, 2003/21/0023

Dem hat der Bf - entgegen der Ansicht der bel Beh - aber ohnehin entsprochen, weil er die Berufung vom 5. 9. 2002 gegen den B, mit dem die WA verfügt wurde, mit der Berufung gegen den in der Sache der wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen B verbunden hat. Das wurde von der bel Beh nicht ausreichend beachtet. Der Bf war aber nicht nur berechtigt, den „WiederaufnahmeB“ gemeinsam mit dem „SachB“ mit Berufung zu bekämpfen, sondern hiezu auch verpflichtet, wenn er den - sonst mit dem ungenützten Ablauf der Rechtsmittelfrist verbundenen - Eintritt der Rechtskraft des „WiederaufnahmeB“ verhindern wollte. Eine Verbindung der Berufung gegen den „WiederaufnahmeB“ mit jener gegen den in den wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen „(Ersatz)“ SachB wäre daher gar nicht mehr in Betracht gekommen, sodass die bel Beh darauf zu Unrecht verwiesen hat.

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