§ 47 Abs 5 VwGG (Kostenersatz; Rechtsträger, in dessen Namen die belangte Behörde gehandelt hat; Land als Rechtsträger des Unabhängigen Verwaltungssenates auch bei Vollziehung des bundesgesetzlich geregelten Verwaltungsstrafrechts; Übertretung des Wertpapieraufsichtsgesetzes)
VwGH 05.11.2003 , 2003/17/0212