§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Beschwerdefrist; gröbliche Verletzung der im Verkehr mit Gerichten und Behörden aufzuwendenden Sorgfalt; Rechtsanwalt, Nichterkennen eines unrichtigen Datums betreffend Fristende eines Rechtsmittels auf einem Kalender)
VwGH 21.11.2003, 2003/02/0244