§ 46 Abs 1 VwGG (verwaltungsgerichtliches Verfahren, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; Verschulden des Parteienvertreters, keines; Kontrolle der Beilagen bei der Unterschrift, Unterlassung der Kuvertierung einer der Beilagen durch Angestellte)
VwGH 16.09.2003, 2002/05/1201