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VwGH 20. 12. 2002, 2001/05/0007 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2005/16ZfV 2005, 39 Heft 1 v. 1.3.2005

Punkt 2.1. Wr Bebauungsvorschriften (Bauland-Wohngebiet; verbaute Fläche von Hautpgebäuden darf zusätzlich zur Eintragung der Bebauungsdichte nicht mehr als 30x15 m aufweisen, Auslegung; Festlegung der Maximalmaße des Hauptgebäudes, nicht der maximalen Fläche des Hauptgebäudes; Anordnung einer Höchstfläche hätte in m² zu erfolgen gehabt)

VwGH 20.12.2002, 2001/05/0007

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