Punkt 2.1. Wr Bebauungsvorschriften (Bauland-Wohngebiet; verbaute Fläche von Hautpgebäuden darf zusätzlich zur Eintragung der Bebauungsdichte nicht mehr als 30x15 m aufweisen, Auslegung; Festlegung der Maximalmaße des Hauptgebäudes, nicht der maximalen Fläche des Hauptgebäudes; Anordnung einer Höchstfläche hätte in m² zu erfolgen gehabt)
VwGH 20.12.2002, 2001/05/0007