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VwGH 8. 9. 2003, 2000/17/0088 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2005/168ZfV 2005, 112 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 43 Abs 7 VwGG (Berichtigung von Erkenntnissen des Verwaltunsgerichtshofes; kein Antragsrecht; Schreib- oder Rechnungsfehler oder offenbares Versehen, keine Berichtigung des den Entscheidungswillen klar zum Ausdruck bringenden Textes)

§ 59 Abs 2 VwGG (Kostenersatzantrag, Spezifizierung)

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