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VwGH 27. 11. 2003, 2003/04/0069 (VERGABEWESEN)

JudikaturVERGABEWESENZfV 2005/164ZfV 2005, 111 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 59 Abs 3 Z 5 OÖ VergabeG (Nachprüfungsantrag; Inhaltserfordernisse; Formalerfordernisse; Begrenzung der Entscheidungsbefugnis der Berufungsbehörde im Sinne eines Neuerungsverbotes, keine)

VwGH 27.11.2003, 2003/04/0069

Durch das Antragserfordernis des § 59 Abs 3 Z 5 Oö VergabeG wird die Verpflichtung der BerufungsBeh nach § 66 Abs 4 AVG, nämlich „in der Sache“ zu entscheiden, im Sinne eines Neuerungsverbotes begrenzt.

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