§ 2 UVP-G idF BGBl 1993/697 (Begriffsbestimmung; Definition von „Vorhaben“; keine eigene Definition der Begriffe „Deponie“ oder „Inertstoffdeponie“; es ist vom Deponiebegriff des AWG auszugehen)
§ 2 UVP-G idF BGBl 1993/697 (Begriffsbestimmung; Definition von „Vorhaben“; keine eigene Definition der Begriffe „Deponie“ oder „Inertstoffdeponie“; es ist vom Deponiebegriff des AWG auszugehen)