§ 5 Abs 1 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Kraftfahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Ergebnis eines Atemluftuntersuchung; Entkräftung nur durch Gutachten über Blutalkoholgehalt)
VwGH 30.10.2003, 2003/02/0168