§ 5 Abs 1 StVO (Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Behauptung eines Nachtrunks; Glaubwürdigkeit; Hinweis bei erster sich bietender Gelegenheit; wechselnde Angaben im Verfahren; Gutachten eines Sachverständigen)
VwGH 30.10.2003, 2000/02/0168