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VwGH 24. 6. 2003, 2002/01/0041 (STAATSBÜRGERSCHAFTSRECHT)

JudikaturSTAATSBÜRGERSCHAFTSRECHTZfV 2005/144ZfV 2005, 104 Heft 1 v. 1.3.2005

§ 10 Abs 1 Z 6 StbG (bejahende Einstellung zur Republik und Gewähr für mangelnde Gefahr für die öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit, Gesamtverhalten des Einbürgerungswerbers, Charakterbild, Prognose; keine krassen Fälle der Übertretungen straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, langes Zurückliegen der Taten)

VwGH 24.06.2003, 2002/01/0041

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