§ 10 Abs 1 AlVG (Weigerung der Annahme einer zugewiesenen Beschäftigung; fehlende Handlungsfähigkeit, keine wirksame Zuweisung bei fehlender Verständigung des Sachwalters)
§ 9 AVG (Rechts- und Handlungsfähigkeit; Beurteilung nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts)