§ 24 Abs 1 AlVG (Neubemessung der Notstandshilfe, Schutz vor willkürlichem Widerruf, kein Eingriff in die gewährte Leistung bei bloßem Wohnsitzwechsel)
§ 36 Abs 6 AlVG (Festsetzung des Betrages der Notstandshilfe)
§ 46 Abs 3 Z 3 AlVG (Wohnsitzwechsel nach Eintritt der Arbeitslosigkeit; Anwendbarkeit bei Geltendmachung von Geldleistungen, keine Anwendung auf Wohnortwechsel während laufendem Bezug)