§ 9a Abs 1 DüngemittelG 1994 (bescheidmäßige Zulassung von Düngemitteln, wenn sie noch nicht durch Verordnung typenmäßig zugelassen wurden)
§ 9a Abs 1 DüngemittelG 1994 (bescheidmäßige Zulassung von Düngemitteln, wenn sie noch nicht durch Verordnung typenmäßig zugelassen wurden)