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Personalvertretung 13. 10. 2003, A 14-PVAK/03-8

JudikaturZfV 2004/1958ZfV 2004, 916 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 2 Abs 1 und 2 , § 9 Abs 1 bis 3 PVG

Personalvertretung 13.10.2003 , A 14-PVAK/03-8

Eine uneingeschränkte Verpflichtung der PV zum Tätigwerden im Auftrag und im Interesse eines einzelnen Bed besteht in all jenen Fällen nicht, in denen die PV Mitwirkungsrechte etwa iSd § 9 Abs 1 bis 3 PVG auszuüben hat. Bei Besetzung von Arbeitsplätzen scheidet eine Einzelvertretung von Bewerbern im Sinne der Unterstützung eines Bewerbers gegenüber seinen Konkurrenten aus.

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