§ 4 Abs 9 Z 5 FSG (Lenkberechtigung für Anfänger; Nachschulung; Durchführung; Verordnungsermächtigung des BMVIT; unter anderem Kosten der Nachschulung; ausreichende Bestimmtheit, Verweis auf Stand der Wissenschaft und Technik)
§ 24 Abs 1 FSG (Entziehung, Einschränkung und Erlöschen der Lenkberechtigung; Entziehung, Voraussetzungen)