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VfGH 15. 6. 2004, G 263/02 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2004/1863ZfV 2004, 885 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 102 GewO (Gewerbeberechtigung, Gewerbe der Buchhaltung, Umfang, keine Vertretung vor Behörden)

§ 84 Abs 1 BAO (unbefugte Vertretung)

§ 10 Abs 3 AVG (ebenso)

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