§ 52 lit a Z 10a StVO (Vorschriftszeichen, Verbots- und Beschränkungszeichen; Geschwindigkeitsbeschränkung; Verwaltungsstrafverfahren; Bezeichnung eines im Ausland aufhältigen Lenkers; Versuch der Behörde mit diesem in Verbindung zu treten, keiner)
VwGH 29.08.2003, 2002/02/0304