Art 10 Abs 1 Z 4 B-VG (Kompetenz Bund-Länder, Besonderes, Straßenpolizei, Ausnahmen vom Verbot von Werbungen und Ankündigungen an Straßen)
§ 84 Abs 3 StVO (Ausnahmebewilligung vom Verbot für Werbungen und Ankündigungen an Straßen; Abgrenzung von der Bezeichnung der Betriebsstätte; Ankündigung eines Gastronomiebetriebes in einem Fremdenverkehrsgebiet nicht im erheblichen Interesse der Straßenbenützer)