§ 6 AsylG 1997 (Abweisung von Asylanträgen als offenkundig unbegründet; zusätzlich Fehlen eines sonstigen Hinweises auf Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat; Situation von Albanern in Südserbien, amtswegige Ermittlungspflicht)
VwGH 15.05.2003, 2002/01/0069 und 0132