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VwGH 15. 7. 2003, 2001/05/0336 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2004/1543ZfV 2004, 769 Heft 6 v. 3.1.2005

§ 13 Wr BauO (Abteilungen; Bewilligungspflicht, grundbücherliche Durchführung)

Art III Abs 2 Wr BauO (Übergangsbestimmung, Grundstücke, die nach den bisherigen Regelungen durch beh Abteilungsbewilligung ausdrücklich zum Zwecke der Bebauung geschaffen; Weitergeltung als Bauplatz; Abteilung auf Baugrundstücke und Straßengrund im Jahre 1917; keine Grundlage für Auftrag auf Übergabe der „auf Straßengrund abgeteilten“ Grundstücksteile an die Gemeinde)

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