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VfGH 23. 9. 2003, V 65/03 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2004/1496ZfV 2004, 735 Heft 5 v. 22.11.2004

Art 89 Abs 2 B-VG (Verordnungsprüfungsverfahren; Anfechtungsumfang; beschränkter Antrag)

VfGH 23.09.2003, V 65/03

Dieser Grundposition folgend hat der GH die Rechtsauffassung entwickelt, dass im Normenprüfungsverfahren der Anfechtungsumfang der in Prüfung gezogenen Norm bei sonstiger Unzulässigkeit des Prüfungsantrages nicht zu eng gewählt werden darf (vgl zB VfSlg 16.212/2001 und die dort zit Vorjud).

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