§ 62 Abs 1 VfGG (Gesetzesprüfung, Antrag, Inhalt; sinngemäße Geltung bei Prüfung von Amts wegen; Umfang der Anfechtung; Beschränkung auf die Beseitigung des verfassungswidrigen Inhalts, ohne zu viel aus dem Rechtsbestand auszuscheiden; Einräumung der Beschwerdelegitimation von Organparteien vor dem VfGH hinsichtlich der Erlassung von Trassenverordnungen nach BStG 1971; Prüfung einer Wortfolge in § 24 UVP , in der auf § 19 Abs 3 verwiesen; geringerer Eingriff als Aufhebung der generellen Bestimmung in § 19 mit dem weiteren Anwendungsbereich)