§ 19 Abs 1 BDG (Außerdienststellung ua bei Annahme einer Funktion eines Mitglieds einer Landesregierung für deren Dauer, Entfall der Bezüge)
§ 38 BDG (Versetzung)
§ 40 BDG (Abberufung aus bisheriger Verwendung)
§ 19 Abs 1 BDG (Außerdienststellung ua bei Annahme einer Funktion eines Mitglieds einer Landesregierung für deren Dauer, Entfall der Bezüge)
§ 38 BDG (Versetzung)
§ 40 BDG (Abberufung aus bisheriger Verwendung)