§ 19 Wr DO 1994 idF LGBl 2000/51 (Erweiterung des Geschäftskreises, Versetzungen auf andere Dienstposten, Überreihung in andere Beamtengruppe ua aus Dienstinteresse)
VfGH 25.02.2003, B 1465/01
Der VfGH geht davon aus, dass der über die Rechtmäßigkeit einer Weisung zu verstehen ist (VfSlg 13.408/1993), der schon vom Magistrat der Stadt Wien - als erste Instanz - in der Sache zu erledigen gewesen wäre.Verletzung im Recht auf gesetzlichen Richter, da der bel Dienstrechtssenat diesen Mangel in seiner nunmehr bekämpften Entscheidung nicht wahrnahm, sondern den B des Magistrats bestätigte.