§ 2 Abs 2 ÄrzteG 1998 (Ausübung des ärztlichen Berufes, Summe der Ärzten vorbehaltenen Tätigkeiten, wissenschaftliche Begründung und Zugehörigkeit zur medizinischen Wissenschaft, von Ärzten im Rahmen eines Gewerbes ausgeübte Tätigkeiten, keine Anwendung des ÄrzteG)
§ 136 ÄrzteG 1998 (Disziplinarvergehen)