§ 45 Abs 2 ÄrzteG 1998 (freiberufliche Ärzte, freie Wahl des Berufssitzes anlässlich der Anmeldung bei der Ärztekammer)
§ 109 Abs 1 ÄrzteG 1998 (Beiträge zum Wohlfahrtsfonds)
§ 112 Abs 1 ÄrzteG 1998 (Befreiung von der Beitragspflicht, Nachweis des Bestehens eines gleichwertigen Versorgungsanspruches aufgrund eines unkündbaren Dienstverhältnisses zu einer Gebietskörperschaft)