§ 3 Abs 1 Nö BauO LGBl 8200-0 (Bebauungsplan; Einzelheiten für die Aufschließung und Bebauung; aufgrund des Flächenwidmungsplanes, kein Widerspruch zu örtlichem Raumordnungsprogramm)
§ 4 Nö BauO LGBl 8200-0 (ebenso; Inhalt; ua Größe und Art der Ausgestaltung von Freiflächen innerhalb des Baulandes)